Haftung

Der Hof Spinne schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater (Kranken-)Versicherungsschutz besteht.

Der Hof Spinne haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.

Der Hof Spinne haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hof Spinnes gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich dem Hof Spinne mitzuteilen und abzustimmen.

Schulklassen und Kindergärten

Bei Veranstaltungen von Schulklassen oder Kindergärten auf dem Hof Spinne sind die Kinder über den jeweiligen Träger der Veranstalter Unfall versichert. Eine Versicherung durch den Hof Spinne besteht nicht.

Die Betreuer bzw. die Eltern haben die Aufsichtspflicht über die Kinder und sind verantwortlich für die Einhaltung der Hofregeln sowie jegliches Handeln der Kinder.

Die Kinder sowie die Betreuungspersonen / Eltern werden bei Veranstaltungsbeginn auf die Hofregeln aufmerksam gemacht.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz bzw. Termin! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage sieben bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, bei Absage in den drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Sollte der Hof Spinne die Veranstaltung absagen müssen, wird die Gebühr für einen Ersatztermin eingefroren. Sollte dieser, aufgrund äußerer Umstände (z. B. Corona), nicht zustande kommen können, wird die Veranstaltungs-Gebühr erstattet.

Jahreskurse

Wenn die angemeldete Person doch nicht an einem Termin des Jahreskurses teilnehmen kann, entfällt für diese Person der Termin. Eine Ersatz-Teilnahme in einem anderen Parallel-Kurs ist nicht möglich.
Sollte der Hof Spinne einen Termin absagen müssen, so wird dieser selbstverständlich nachgeholt.

Kindergeburtstag / sonstige Veranstaltungen

Sollte ein Kindergeburtstag oder eine Einzel-Veranstaltung aus Krankheitsgründen kurzfristig nicht wahrgenommen werden können, so entfällt die Ausfallgebühr, wenn uns ein ärztliches Attest vorgelegt wird und ein Ersatz-Termin gebucht wird.

Wunddesinfektion

Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wir wenden die Desinfektionsmittel Betaisodona (Lösung) und/ oder Bepanthen antiseptische Wundcreme an. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Anerkennung der AGBs

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Überweisung des Veranstaltungshonorars gilt als Bestätigung und als Rechnung.